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   BFH, 14.03.2007 - I B 138/06   

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https://dejure.org/2007,17786
BFH, 14.03.2007 - I B 138/06 (https://dejure.org/2007,17786)
BFH, Entscheidung vom 14.03.2007 - I B 138/06 (https://dejure.org/2007,17786)
BFH, Entscheidung vom 14. März 2007 - I B 138/06 (https://dejure.org/2007,17786)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    FGO § 76 Abs. 2; ; FGO § 115 Abs. 2; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 76 § 115 Abs. 2 Nr. 3
    NZB: Verfahrensmangel, Sachaufklärungspflicht

  • datenbank.nwb.de

    Verstoß gegen die Sachaufklärungspflicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 22.10.2003 - I R 36/03

    Vorschüsse auf Gewinntantieme als vGA

    Auszug aus BFH, 14.03.2007 - I B 138/06
    Diese im Einzelnen begründete Entscheidung hat das FG auf der Grundlage der in ständiger Senatsrechtsprechung vertretenen Auffassung getroffen, nach der bei Leistungen einer Kapitalgesellschaft an ihren beherrschenden Gesellschafter oder einer diesem nahe stehenden Person eine verdeckte Gewinnausschüttung auch dann anzunehmen ist, wenn diese nicht auf einer im Voraus getroffenen, klaren und eindeutigen sowie tatsächlich durchgeführten Vereinbarung beruht (z.B. Senatsurteile vom 22. Oktober 2003 I R 36/03, BFHE 204, 106, BStBl II 2004, 307; vom 16. Dezember 1992 I R 2/92, BFHE 170, 175, BStBl II 1993, 455).
  • BFH, 16.12.1992 - I R 2/92

    Veranlassung einer Pensionsrückstellung durch das Gesellschaftsverhältnis

    Auszug aus BFH, 14.03.2007 - I B 138/06
    Diese im Einzelnen begründete Entscheidung hat das FG auf der Grundlage der in ständiger Senatsrechtsprechung vertretenen Auffassung getroffen, nach der bei Leistungen einer Kapitalgesellschaft an ihren beherrschenden Gesellschafter oder einer diesem nahe stehenden Person eine verdeckte Gewinnausschüttung auch dann anzunehmen ist, wenn diese nicht auf einer im Voraus getroffenen, klaren und eindeutigen sowie tatsächlich durchgeführten Vereinbarung beruht (z.B. Senatsurteile vom 22. Oktober 2003 I R 36/03, BFHE 204, 106, BStBl II 2004, 307; vom 16. Dezember 1992 I R 2/92, BFHE 170, 175, BStBl II 1993, 455).
  • BFH, 29.10.2004 - XI B 213/02

    Übergehen von Beweisanträgen

    Auszug aus BFH, 14.03.2007 - I B 138/06
    Wird ein Verstoß gegen die Sachaufklärungspflicht (§ 76 Abs. 1 i.V.m. § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO) geltend gemacht, so sind nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) Ausführungen dazu erforderlich, aus welchen Gründen sich die Notwendigkeit einer Beweiserhebung dem Finanzgericht (FG) auch ohne Antrag hätte aufdrängen müssen, welche entscheidungserheblichen Tatsachen sich bei einer Beweisaufnahme voraussichtlich ergeben hätten und inwiefern die Beweiserhebung auf der Grundlage des materiell-rechtlichen Standpunkts des FG zu einer anderen Entscheidung hätte führen können (z.B. BFH-Beschluss vom 29. Oktober 2004 XI B 213/02, BFH/NV 2005, 566).
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